Kahlschlagmentalität
Hinterlasse einen Kommentar26. Februar 2023 von Marzellus

Letzten Sonntag habe ich mich noch über die frühe und üppige Haselnussblüte gefreut. Und meine Bienen haben bei dem warmen Wetter am Wochenanfang auch schon tüchtig Pollen eingetragen, den sie zur Aufzucht der Brut dringend brauchen. Doch von meinem Spaziergang heute komme ich enttäuscht nach Hause. Hat man doch entlang meines Weges ziemlich radikal die Hecken „zurückgeschnitten“ und damit eine wichtige Aufbaunahrung für die Frühjahrsinsekten, nicht nur für Honigbienen, vernichtet. Ich hätte ja Verständnis dafür gehabt, dass man alles stutzt, was in die Wege hineinwächst. Aber dass man auf einem Streifen von rechts und links geschätzt 3 Metern Breite alles abrasiert, ist gerade einer „Naturschutzgemeinde“ unwürdig. Wenn man die Bürger zu Pflanzaktionen via Gemeindeblatt ermutigt dann findet das meine ungeteilte Zustimmung, aber dass man unnötigerweise entlang der Wegränder den Heckenbewuchs so radikal runterschneidet, will zu meiner Vorstellung von Naturschutz nicht passen. Jedenfalls ist hier dem Anlegen „Erhalt von Artenvielfalt“ und „Insektenschutz“ kein Respekt gezollt worden, und auch nicht dem Schutz der Vögel, denen wichtige Nistmöglichkeiten geraubt wurden, insbesondere nicht den Wiesenvögeln. Sehr, sehr ärgerlich finde ich das.
Ich weiß zwar, dass das Zurückschneiden von Hecken Ende Februar „legal“ ist. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es nur , in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“.
Aber angesichts des Klimawandels und daraus folgenden früheren Blühzeiten dürfte man ja ruhig mal darüber nachdenken, worin der Sinn des Gesetzestextes denn liegt.